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Der Stand der Dinge

In der Zwischenzeit wurde jedoch eine Menge Arbeit geleistet.  Die Vorschriften der FCI sind verständlicherweise recht streng. Verlangt sind acht unabhängige Blutlinien, deren Ahnen drei Generationen zurück nirgends verwandt sein dürfen sowie drei Nachwuchs-Generationen, die innerhalb der acht Blutlinien nicht miteinander vermischt werden durften.  In jeder Blutlinie müssen je zwei Rüden und sechs Hündinnen die keine Geschwister sind, vorhanden sein.  Dies erforderte also eine entsprechende Anzahl von Hunden.

Es war ein grosser Tag der Genugtuung für Imelda Angehrn, als Trägerin der Hauptlast zur Erfüllung dieser Bestimmungen, als sie zusammen mit dem Präsidenten, Hannes Zaugg-Graf, am  14. Januar 2011 die Übergabe der kompletten Dossiers an den Zentral-Vorstand der SKG  vornehmen konnte.


Aufnahme: Ursula Känel Kocher

Auch die administrative Aufgabe zur Zusammenstellung des gesamten Dossiers stellte eine Riesenarbeit dar, musste Imelda Angehrn doch für jede Blutlinie einen eigenen Ordner (siehe blaues Kistchen unter der SKG-Flagge) anfertigen und zusätzlich ein sogenanntes Gesamtwerk erstellen, dessen Inhalt folgende Kapitel aufwies:

Geschichtlicher Hintergrund
Population (Verbreitung der Rasse im In- und Ausland)
Nachweis der acht unabhängigen Blutlinien
Standard
Angaben zur Zucht
Beschrieb der gesundheitlichen Untersuchungen
Verhaltensfragen (Beschrieb des Charakters und Wesens des Conti)
Fotos
DVD - welche verschiedene Hunde im Gehen von vorne, seitlich und von hinten sowie im Stand zeigt

Es war ein würdiger Anlass - (bei welchem auch einige repräsentative Contis vorgestellt wurden) - aufmerksam verfolgt von den beiden "präsidialen" Hündinnen - Pickwick Jonka und Pickwick Aisha - (Bes. Hannes und Karin Zaugg-Graf)


Aufnahme: Ursula Känel Kocher

Danach überschlugen sich die Ereignisse sozusagen. Plötzlich hiess es. die Unterlagen müssten spätestens am 24. Januar 2011 bei der FCI (Fédération Cynologie International) vorliegen, damit sie rechtzeitig von der Standard- und der Wissenschaftlichen Kommission begutachtet werden könnten. So sind wir dem ZV SKG zu Dank verpflichtet, dass er sehr rasch handelte und am 21. Januar die Bewilligung erteilte, die gesamten Ordner bei der FCI zu deponieren, was am Montag, 24. Januar 2011 auch geschah:

Ankunft vor den Büros des FCI in Thuin (Belgien)

Imelda Angehrn übergibt das gesamte Dossier
an Herrn Yves De Clercq, Executive Director der FCI

Die Arbeit ist getan - nun gilt es die Entscheidung der FCI abzuwarten ob sie dem Projekt Continental Bulldog die provisorische Anerkennung erteilen wird. Dies würde bedeuten, dass Contis von allen der FCI angeschlossenen Landesverbände anerkannt und in deren Stammbaum-Register eingetragen würden, d.h. dass in all diesen Ländern offiziell gemäss dem gültigen Standard und dem jeweiligen Zucht- und Körreglement mit offiziellen Papiern gezüchtet werden kann und die Hunde auf allen Ausstellungen, die unter FCI-Regeln organisiert werden, im In- und Ausland gezeigt werden können. Die endgültige Anerkennung würde dann nach Ablauf von zehn Jahren erfolgen.

 


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